5 Schritte um eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz zu bekommen !

1. Entscheidung: Ich nehme am Lehrgang teil

Es gibt viele Gründe den Lehrgang zu absolvieren. Die wohl wichtigsten sind:

 

Vorderlader:

die Faszination am Vorderlader Schießen, mancher wird sich wundern wie präzise diese Waffen sind.

 

Laden und Wiederladen von Patronen:

Die Präzision, hat man die richtige Laborierung (Hülse, Zünder, Pulversorte und Menge, sowie das richtige Geschoss) für seine Waffe gefunden, erhält man immer die gleiche Trefferlage.

Dazu kommt noch, dass viele nicht so gängige Kurzwaffen Patronen und die meisten Büchsenpatronen viel preiswerter selbst herzustellen sind.

Auch muss die Munition nicht mehr in großen Mengen bevorratet werden, sondern man kann ganz nach Bedarf herstellen.

2. Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Sie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Teilnahme am Lehrgang nicht möglich. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung sollte dem Lehrgangsträger 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch bei Lehrgangsbeginn, vorliegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Amt für öffentliche Sicherheit, oder Jagdbehörde) zu beantragen. Da die Behörde zur Ausstellung einige Zeit benötigt, sollte sie früh genug beantragt werden.

3. Anmeldung zum Lehrgang

Um die Qualität des Lehrgangs zu gewährleisten ist die Teilnehmerzahl begrenzt, deshalb ist die Anmeldung notwendig. Nach Bestätigung des Lehrgangsträgers bekommt Ihr, in der Regel vier Wochen vor Lehrgangsbeginn die Lehrgangsunterlagen zugeschickt. (per Mail).

4. Teilnahme am Lehrgang – Bestehen der Prüfung – Zeugnis  bekommen

Wer während des Lehrgangs gut aufpasst und mitarbeitet, hat in der Regel keine Probleme mit der Prüfung.  Die Ergebnisse werden direkt nach Auswertung bekanntgegeben, das Zeugnis wird, nach Auswertung und Bestehen der schriftlichen Prüfung, im Anschluss an Diese, überreicht.

5. Erlaubnis nach § 27 SprengG beantragen und Lagerraum abnehmen lassen

Mit dem Zeugnis könnt Ihr dann bei der zuständigen Behörde (wie unter 2.) die Erlaubnis nach § 27 SprengG beantragen. Zum Lagern des Schwarz- und NC-Pulvers benötigt Ihr einen Lagerraum. Wie dieses Lager beschaffen sein muss habt Ihr im Lehrgang gelernt. Dieser Lagerraum wird von einem Behördenvertreter abgenommen.

Zum Lagern benötigt Ihr einen Blechschrank mit Schwenkriegelverschluss, Zünder und Pulver müssen getrennt gelagert werden.